„Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Käufer.
Gemäß Jugendschutzgesetz dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. "