Eine Ausnahme bei der 1855 festgestellten Klassifizierung des Bordeaux ist Chateau Haut Brion, da das Weingut durch seine Lage im Gebiet des Graves nicht in der vorgeschriebenen Appelation ansässig ist. Aufgrund seines herausragenden Rufes zur damaligen Zeit, schaffte es Haut Brion allerdings in die Klassifizierung aufgenommen zu werden und erreichte neben Chateau Lafite Rothschild, Chateau Mouton Rothschild, Chateau Margaux und Chateau Latour den Rang eines premier grand cru classé Gewächses. Seit jeher unterscheiden sich die Weine des Chateau Haut Brion deutlich von denen aus Margaux, Pauillac, St. Julien und des restlichen Haut Médoc. Früher lag Haut Brion am Rande der Stadt Bordeaux, heutzutage hat sich dies geändert und die Stadt entwickelte sich weiter und schloss schließlich das Anwesen Haut Brion komplett ein. Hierdurch entstand ein sehr individuelles Mirkoklima welches den Weinen von Chateau Haut Brion unterstützend weiterhilft.